Der Begriff Repräsentativität wird im Kontext der Markt- und Meinungsforschung häufig verwendet. Was bedeutet er genau, ab wann können Umfrageergebnisse als repräsentativ bezeichnet werden?
Stichprobe und Grundgesamtheit
Über Repräsentativität muss man sich nur dann Gedanken machen, wenn Studienergebnisse auf eine größere Gruppe verallgemeinert werden sollen, die nicht vollständig befragt werden kann. Diese Gruppe wird Grundgesamtheit genannt. Will man beispielsweise Aussagen über alle Internetnutzer in Deutschland treffen, so kann man je nach Aufwand nur einen bestimmten Teil der in Frage kommenden Personen erreichen – man muss also eine Stichprobe ziehen. Idealer Weise sollte die Stichprobe ein getreues Abbild der Grundgesamtheit darstellen. Im umfassenden Sinn ist dies nicht möglich. In der Praxis kontrolliert man die Repräsentativität daher anhand ausgewählter Merkmale. Zum Beispiel kann man dann sagen, die Stichprobe entspricht nach regionalen Kriterien, nach Alters- und Geschlechtsverteilung der Grundgesamtheit.
Stichprobenziehung und Gewichtung
Es gibt verschiedene Verfahren zur Stichprobenziehung. Bei einer echten Zufallsauswahl hat jede Person der Grundgesamtheit die gleiche Chance, in die Stichprobe zu gelangen. Alternativ können bei der Auswahl Quoten vorgegeben werden, die der Verteilung in der Grundgesamtheit entsprechen.
Die Stichprobengröße ist somit nicht alleiniges Kriterium für die Repräsentativität einer Studie und garantiert diese nicht.
Stellt man nach der Stichprobenziehung Unterschiede zwischen Stichprobe und Grundgesamtheit hinsichtlich bestimmter Merkmale fest, so kann man diese mit Gewichtungsverfahren ausgleichen. Seriöse Studien sollten ein solches Vorgehen nachvollziehbar dokumentieren.
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