Zulässige Mieten für ALG II-Empfänger in Dresden angehoben

200-Euro-Schein

Kürzlich wurden die Mietobergrenzen für ALG II-Empfänger („Hartz IV“) in Dresden wie folgt angehoben. Es geht jeweils um die Brutto-Kaltmiete:

  • 1-Personen-Haushalt: 304,79 € (bisher: 276,00 €)
  • 2-Personen-Haushalt: 377,61 € (bisher: 347,00 €)
  • 3-Personen-Haushalt: 454,11 € (bisher: 430,00 €)
  • 4-Personen-Haushalt: 522,31 € (bisher: 512,00 €)
  • 5-Personen-Haushalt: 630,51 € (bisher: 598,00 €)
  • für jede weitere Person: 66,37 € (bisher: 63,00 €)

Anzahl betroffener „Grundsicherungshaushalte„: knapp 5.700
Anzahl betroffener Dresdner (Personen): bis zu 30.000

Profitieren können sowohl Bürger, denen bislang ein Teil der Miete nicht anerkannt wurde; Bürger, die nicht umziehen wollen als auch Bürger, die gern umziehen möchten.

Allerdings muss der Stadtrat die neuen Zahlen noch beschließen (voraussichtlich am 30. Mai).

Geschätzte Mehrkosten für die Stadt Dresden: 2,01 Millionen Euro
Nächste planmäßige Überprüfung: 2015

Grundlagen sind der neue Mietspiegel sowie Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage.

Hier finden Sie weitere Artikel zum Stichwort Hartz IV.

Quellen:
DNN Online: Die Mietobergrenzen in Dresden auf einen Blick
DNN Online: Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an

2 Gedanken zu „Zulässige Mieten für ALG II-Empfänger in Dresden angehoben“

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