Schlosspark Pillnitz: Blumenpracht dank Eintrittsgeld?

Henkelvase im Schlosspark Pillnitz, Dresden

Meldung der Sächsischen Zeitung: „Schlosspark Pillnitz profitiert sichtbar von Eintrittsgeld“. In Zahlen:

  • Eintritt seit April: zwei Euro (vorher: kostenloser Zutritt)
  • vom Freistaat Sachsen erwartete Einnahmen im ersten Jahr: ca. 1 Million Euro
  • Begründung für Eintrittsgeld: zusätzliche Aufwendungen zur Pflege der Anlagen in Höhe einer halben Million Euro

Mit anderen Worten: Es wird eine halbe Million Euro an Einnahmen erwartet, die laut Begründung gar nicht benötigt werden.

Was hat es mit der Blumenpracht auf sich? Laut Sächsischer Zeitung blüht derzeit die umfangreichste Herbstbepflanzung seit 10 Jahren. Ziel sei es, das Eintrittsgeld sichtbar zu investieren. In welchem Verhältnis stehen dabei Einnahmen und Ausgaben?

  • Ausgaben für fortlaufende Bepflanzung 2011: ca. 25.000 Euro
  • Ausgaben für fortlaufende Bepflanzung 2012: ca. 30.000 Euro (Stand September)

Das heißt: 5.000 Euro von erwarteten 1.000.000 Euro werden zusätzlich „sichtbar investiert“. Das sind immerhin 0,5 Prozent. Wenn wir etwas großzügiger sind und die 5.000 Euro nur auf die 500.000 Euro an „Überschuss“-Einnahmen beziehen, die über den Bedarf hinausgehen, mit dem das Eintrittsgeld begründet wurde, dann werden sogar ein Prozent dieser Einnahmen sichtbar investiert. Das klingt doch mal nach einer spendablen Maßnahme.

Ob das eine seriöse Rechnung oder eine „Milchmädchen-Rechnung“ ist? Bestimmt kann man auch argumentieren, dass mit dem Eintrittsgeld (alte?) Finanzlöcher gestopft werden sollen.

Dieser Beitrag ist ein Update zu Eintrittsgeld im Schlosspark Pillnitz: Rund 42.000 Besucher im ersten Monat / Händler unzufrieden.

Siehe auch Sachsens Schlösser 2011 von über 2 Millionen Menschen besucht.

Hier gibt’s mehr zu Sehenswürdigkeiten im Stadtgebiet (außerhalb der historischen Altstadt und der Neustadt).

Hinweispflicht zu Cookies

Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.

Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.

Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern. Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie hier.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
Die mobile Version verlassen