Politisch motivierte Kriminalität in Sachsen / Hoher Anteil der Ereignisse rund um den 13. Februar

Einige Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität in Sachsen:

  • Gesamtzahl politisch motivierter polizeilich registrierter Fälle
    in Sachsen 2011: 2.794
    Gegenüber 2010 ist das ein Anstieg um über 10%.
    Hauptgrund für den Anstieg: Ereignisse rund um den 13. Februar 2011 in Dresden
    (vergleiche auch 19. Februar 2011: Demonstrationen mit langem juristischem Nachspiel)
  • Anzahl linksextrem motivierter Straftaten: 952 (2010: 563)
    Ohne den 13. und 19. Februar 2011 wäre die Zahl der linksmotivierten Gewaltfälle konstant geblieben.
  • Anzahl rechtsextrem motivierter Straftaten: 1.693 (2010: 1.809)

Dieser Beitrag ist ein Update zu Anstieg der Kriminalität in Dresden: statistischer Effekt oder echter Trend?

Hier finden Sie weitere Artikel zum Stichwort 13. Februar.

Quelle: DNN Online

Aufgrund von Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld ist für mich klar, dass die Erfassung und Einteilung politisch motivierter Kriminalität selbst ein politischer Akt ist. So erhielt ein Bekannter bei einer Polizeikontrolle einen Platzverweis, zwei Begleiter jedoch nicht. Eine genauere Begründung als „… weil etwas vorliegt“ wurde nicht gegeben. Neugierig geworden, fragte die Person beim Bundesdatenschutzbeauftragten nach. Nachdem die Anfrage als berechtigt bezeichnet und an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten weitergeleitet worden war, kam schließlich auch eine konkrete Antwort: der Betreffende werde als „Straftäter links“ geführt. Auch ein konkreter Anlass wurde mit Datum genannt. Es handelte sich um den Vorabend einer Nazidemonstration. Die Person hatte eine schematische Darstellung vom „Hakenkreuz in den Papierkorb“ entlang der Demonstrationsstrecke plakatiert und dabei wohl auch eine unerlaubte Fläche beklebt. Er wurde von einer Polizeistreife gesehen, einige Zeit festgehalten und dann mit dem Spruch „Wahre Helden machen weiter“ wegen „Geringfügigkeit“ freigelassen. Es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat – und das Verfahren wurde eingestellt. Somit wurde der Tatbestand nicht rechtskräftig und es gab keinen Anlass, sich juristisch zu wehren. Wie sich nun bei der Anfrage herausstellte, genügte das jedoch, um in der Datei „Straftäter links“ geführt zu werden.

[Artikel wurde nachträglich ins Archiv eingefügt.]

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